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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Sechstelbegünstigung

Sechstelbegünstigung für Prämien weiterhin möglich

März 2011
Kategorien: Klienten-Info

In der Praxis ist es eine weit verbreitete Vorgehensweise zur Steueroptimierung, Prämien bzw. Tantiemen im Folgejahr in 14 monatlichen Teilbeträgen im Nachhinein auszuzahlen und durch die Behandlung als laufender Bezug auch eine Erhöhung des mit nur 6% begünstigt besteuerten Jahressechstels (13. und 14. Bezug) zu erreichen. In der KI 11/2010 haben wir Sie von der überraschenden Ankündigung der Finanzverwaltung informiert, künftig erst im Nachhinein ausbezahlte Prämien bzw. Tantiemen – ungeachtet der Auszahlungsmodalitäten – zur Gänze als nicht begünstigten Bezug behandeln zu wollen. Im Ergebnis wäre damit eine begünstigte Besteuerung der zusammen mit den Sonderzahlungen ausbezahlten Prämienteilen nicht mehr möglich gewesen.

Im jüngst veröffentlichten Wartungserlass der Lohnsteuerrichtlinien wurden diese Ankündigungen erfreulicherweise nun doch weitgehend nicht umgesetzt. Erfolgsabhängige Entlohnungen (Umsatzboni, Ergebnisbeteiligungen, Bilanzgelder usw.), die erst im Folgejahr ermittelt werden können, können dann weiterhin zum Teil als laufende Bezüge und zum restlichen Teil als sonstige Bezüge ausbezahlt werden, wenn diese Art der Auszahlung (nämlich die Aufteilung auf 14 Tranchen) auch im Dienstvertrag vereinbart ist. Besteht jedoch ein gesetzlicher bzw. kollektivvertraglicher oder dienstrechtlicher Anspruch auf eine Einmalzahlung, liegt immer ein sonstiger Bezug vor, der unabhängig von den tatsächlichen Auszahlungsmodalitäten nicht sechstelerhöhend wirkt. Es kommt somit im Ergebnis künftig der vertraglichen Situation bzw. Gestaltung eine große Bedeutung zu. Insbesondere bei einzelvertraglichen Regelungen wird eine umgehende Durchsicht der Vereinbarung empfohlen bzw. gegebenenfalls eine Anpassung anzudenken sein.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.