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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Artikel zum Thema: Serbien

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Serbien

Oktober 2010

Da Österreich der größte ausländische Investor in Serbien ist, ist das voraussichtliche Inkrafttreten des DBA ab 1.1.2011 zu begrüßen. Die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaat mit dem Ziel der Vermeidung der Doppelbesteuerung folgt dabei großteils dem OECD-Musterabkommen.

Interessant ist die Verteilung bei Konzerndividenden, bei denen grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfängers das Besteuerungsrecht zusteht. Das DBA räumt allerdings dem Quellenstaat eine (Quellen)Steuer von 5% auf Dividenden bei Beteiligungen von zumindest 25% ein – bei so genannten kleineren (Portfolio)Beteiligungen sogar 15%. Auch bestimmte Zinsen dürfen im Quellenstaat mit max. 10% besteuert werden. Einer Doppelbesteuerung auf Dividenden und Zinsen wird mit der Anrechnungsmethode begegnet. Grundsätzlich wendet Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt an, Serbien hingegen die Anrechnungsmethode.

Bei der Quellensteuer auf Lizenzgebühren ist zwischen Lizenzgebühren im künstlerischen Bereich und allen übrigen Lizenzgebühren zu unterscheiden. Für den künstlerischen Bereich können max. 5% vom Quellenstaat einbehalten werden, ansonsten sind es 10%, wobei diese auch auf Lizenzgebühren im Zusammenhang mit der Vermietung von Ausrüstungen anzuwenden sind. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit darf der Staat besteuern, in dem sich eine (mit der selbständigen Tätigkeit in Verbindung stehende) feste Einrichtung befindet. Überdies hat der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, wenn sich der Selbständige mehr als 183 Tage (im Jahr) in diesem Staat aufhält.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.