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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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Aktuelles

Artikel zum Thema: Einrichtungskosten

Umfassender Tätigkeitsbereich rechtfertigt keine Zweitordination

September 2010
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Bei Räumlichkeiten, die betrieblich genutzt werden können, aber bei denen es nicht auszuschließen ist, dass stattdessen die private Nutzung überwiegt, legt die Finanzverwaltung eine natürliche Skepsis an den Tag, wenn es um die steuerliche Anerkennung der Ausgaben (z.B. in Form von Abschreibungen, Finanzierungskosten etc.) geht. Der VwGH (GZ 2005/15/0165 vom 2.2.2010) hatte in diesem Zusammenhang mit einem praktischen Arzt zu tun, der im Obergeschoss seines Einfamilienhauses eine „Zweitordination“ eingerichtet hat und die Errichtungskosten des Einfamilienhauses anteilig steuerlich geltend machen wollte. Wenngleich manche Auffälligkeiten wie z.B. die räumliche Nähe zur Hauptordination und die Anordnung der Privaträume im Erdgeschoß durch die Behinderung des Arztes erklärbar sind, so muss dennoch das sich insgesamt ergebende Bild auf eine tatsächliche (Zweit)Ordination und somit auf das Vorliegen von Betriebsvermögen schließen lassen. Die Notwendigkeit einer Zweitordination wurde mit der umfassenden ärztlichen Tätigkeit (Vereinsarzt, Kontakt bei Psychiatrieeinweisungen, Feststellung von Blutalkohol etc.) begründet.

Wirtschaftsgüter sind dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen. Bei der privaten und betrieblichen Nutzung eines Gebäudes ist eine Aufteilung vorzunehmen (z.B. nach der Kubatur). Der VwGH hat – gestützt auf die Informationen aus früheren Betriebsbesichtigungen – festgestellt, dass kein typisches Bild einer Ordination bei Inbetriebnahme der Räumlichkeiten für betriebliche Zwecke vorlag und den nachträglich gesetzten Maßnahmen wie z.B. der Anschaffung von medizinisch-technischen Geräten allenfalls Indizwirkung für die Absicht der Einrichtung der Zweitordination beizumessen ist. Steuerliche Konsequenzen wie die Geltendmachung von AfA, Finanzierungskosten oder (damals) eines Investitionsfreibetrags (IFB) waren demnach zu versagen.

Bild: © ki33 - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.